EU & KLG

Gemeinsamkeiten von EU und KLG

  1. Kein Mindestkapital

    • Für beide Rechtsformen ist kein gesetzliches Mindestkapital vorgeschrieben.

  2. Einfache Gründung

    • EU: eine Person startet.

    • KLG: zwei oder mehr Personen vereinbaren eine Zusammenarbeit.

    • Keine notarielle Beurkundung nötig.

  3. Keine eigene juristische Person

    • Der Gewinn ist Privat­einkommen (bei der EU das Einkommen des Inhabers, bei der KLG das Einkommen der Gesellschafter).

    • Bei der EU gehört das Geschäftsvermögen dem Inhaber; bei der KLG steht es den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu.

  4. Unbeschränkte Haftung

    • Die Haftung ist nicht auf das Geschäftsvermögen beschränkt wie bei einer GmbH oder AG.

  5. Handelsregister / Buchführung

    • KLG: Handelsregistereintrag obligatorisch. EU: grundsätzlich ab CHF 100’000 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr; gesetzliche Ausnahmen bleiben vorbehalten. Sonst ist der Eintrag freiwillig möglich.

    • Ab CHF 500’000 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr: Buchführung und Rechnungslegung gemäss Art. 957 ff. OR; darunter genügt eine vereinfachte Buchführung.


Unterschiede zwischen EU und KLG

  1. Personen

    • EU: genau 1 natürliche Person.

    • KLG: mindestens 2 natürliche Personen.

  2. Haftung

    • EU: Inhaber haftet unbeschränkt mit Privatvermögen.

    • KLG: Zuerst Gesellschaftsvermögen, dann alle Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und solidarisch (jeder haftet für alles).

  3. Firma (Name des Unternehmens)

    • EU: Familienname muss in der Firma vorkommen.

    • KLG: Frei wählbarer Name, aber ein Hinweis auf die Rechtsform (z. B. «KlG») muss enthalten sein.

  4. Führung / Entscheidungen

    • EU: volle Kontrolle bei 1 Person.

    • KLG: Grundsätzlich sind alle Gesellschafter zeichnungs- und geschäftsführungsberechtigt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  5. Fortführung

    • EU: an den Inhaber gebunden; der Geschäftsbetrieb kann auf eine andere Person oder Gesellschaft übertragen werden.

    • KLG: kann aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit mindestens zwei Gesellschaftern weitergeführt werden.

Gründung Einzelunternehmung
Pauschal CHF 280.–

Gründung Kollektivgesellschaft
Pauschal CHF 380.–

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