Rechtsgrundlagen der AG

Rechtsgrundlagen der AG

Grundvoraussetzungen

  • Die AG muss durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. Dies kann ein Verwaltungsratsmitglied oder ein Direktor mit entsprechender Vertretungsbefugnis sein.
  • Aktionäre können natürliche oder juristische Personen oder Handelsgesellschaften sein. Verwaltungsratsmitglieder müssen natürliche Personen sein. Bei minderjährigen Beteiligten sind die Vertretung und die erforderlichen Zustimmungen im Einzelfall zu prüfen.
  • Das Aktienkapital muss mindestens CHF 100’000 betragen. Bei der Gründung müssen mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie und insgesamt mindestens CHF 50’000 liberiert sein. Sacheinlagen müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen; ihr Wert muss nachvollziehbar dokumentiert sein.

Rechtsgrundlagen der AG

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Obligationenrecht, Sechsundzwanzigster Titel «Die Aktiengesellschaft». Der genaue Gesetzestext ist hier abrufbar: Art. 620-763 OR

Handelsregisterverordnung

Die rechtlichen Grundlagen für den Eintrag im Handelsregister sind in den Ergänzungs- und Ausführungserlassen zum OR geregelt. Der genaue Gesetzestext ist hier abrufbar: HRegV. Die Gebührenverordnung hier: GebV-HReg

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