Grundvoraussetzungen
- Die GmbH muss durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. Dies kann ein Geschäftsführer oder ein Direktor mit entsprechender Vertretungsbefugnis sein.
- Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen oder Handelsgesellschaften sein. Geschäftsführer müssen natürliche Personen sein. Bei minderjährigen Beteiligten sind die Vertretung und die erforderlichen Zustimmungen im Einzelfall zu prüfen.
- Das Stammkapital muss mindestens CHF 20’000 betragen und bei der Gründung vollständig liberiert sein. Sacheinlagen müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen; ihr Wert muss nachvollziehbar dokumentiert sein.
Rechtsgrundlagen der GmbH
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Obligationenrecht, Achtundzwanzigster Titel «Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung». Der genaue Gesetzestext ist hier abrufbar: Art. 772-827 OR
Handelsregisterverordnung
Die rechtlichen Grundlagen für den Eintrag im Handelsregister sind in den Ergänzungs- und Ausführungserlassen zum OR geregelt. Der genaue Gesetzestext ist hier abrufbar: HRegV. Die Gebührenverordnung hier: GebV-HReg





