Gründung einer Gesellschaft mit Sacheinlage
Das Stammkapital bzw. das Aktienkapital einer Gesellschaft kann anstelle einer Hinterlegung bei einer Bank auch durch Sacheinlagen eingebracht werden. Eine solche Sacheinlage kann aus Fahrzeugen, Warenlagern, Inventar, Maschinen, Vorräten usw. bestehen. Auch die Übernahme von Aktiven und Passiven (Bilanz) aus einer Einzelfirma ist möglich.
Voraussetzung einer Sacheinlage
Ein als Sacheinlage eingebrachter Vermögenswert muss bilanzierbar, auf die Gesellschaft übertragbar und durch Übertragung auf Dritte verwertbar sein. Die Gesellschaft muss nach der Eintragung im Handelsregister frei darüber verfügen können. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist im Einzelfall zu prüfen. Der Wert muss nachvollziehbar belegt sein. Je nach Vermögenswert sind insbesondere Kaufpreis, Alter, Zustand, Abschreibungen und aktueller Marktwert zu berücksichtigen. Bei einer GmbH muss das Stammkapital von mindestens CHF 20’000 vollständig liberiert sein. Bei einer AG beträgt das Aktienkapital mindestens CHF 100’000; bei der Gründung müssen mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie und insgesamt mindestens CHF 50’000 liberiert sein. Massgebend ist die Summe der Bar- und Sacheinlagen. Sacheinlagen können durch eine Einzahlung auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank ergänzt werden.
Garantie
Wir garantieren die Gründung Ihrer Firma zum Pauschalpreis. Unsere Pauschale beinhaltet alle Urkunden, Dokumente und Formulare, die zur Gründung Ihrer Firma und Eintragung im Handelsregister notwendig sind. Unsere Pauschalen für Sacheinlagegründungen beinhalten auch die Sacheinlageverträge, Gründerberichte sowie die Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors. Einzig die Gebühren des Handelsregisteramtes sind nicht enthalten und werden Ihnen vom Amt direkt in Rechnung gestellt.
Unsere Pauschalen
Leistungsbeschrieb
Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer und inklusive Notariatskosten für die öffentliche Gründungsurkunde und die beglaubigten Statuten, Handelsregisteranmeldung, Stampa- und Lex-Friedrich-Erklärung sowie, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, die Erklärung zum Verzicht auf die eingeschränkte Revision. Unsere Pauschale «Gründung mit Sacheinlage» beinhaltet zusätzlich die Erstellung der Sacheinlageverträge und Gründerberichte sowie die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durch einen zugelassenen Revisor (Prüfungsbestätigung). Exklusive Handelsregisteramtsgebühren.





