EU & KIG

Die Gemeinsamkeiten EU und KIG

  1. Kein Mindestkapital

    • Beide Formen können ohne Startkapital gegründet werden.

  2. Einfache Gründung

    • EU: eine Person startet.

    • KIG: zwei oder mehr Personen vereinbaren eine Zusammenarbeit.

    • Keine notarielle Beurkundung nötig.

  3. Keine eigene juristische Person

    • Der Gewinn ist Privat­einkommen (bei der EU der Inhaber, bei der KIG die Gesellschafter).

    • Vermögen des Geschäfts gehört direkt den Personen.

  4. Haftungsprinzip ohne Schutz

    • Es gibt keinen eingebauten Haftungsschirm wie bei GmbH/AG.

  5. Handelsregister / Buchführung

    • Beide werden ins Handelsregister eingetragen (bei der EU ab gewisser Grösse Pflicht).

    • Ab 500 000 CHF Umsatz pro Jahr: doppelte Buchhaltung.


Die Unterschiede EU vs KIG

  1. Personen

    • EU: genau 1 natürliche Person.

    • KIG: mindestens 2 natürliche Personen.

  2. Haftung

    • EU: Inhaber haftet unbeschränkt mit Privatvermögen.

    • KIG: Zuerst Gesellschaftsvermögen, dann alle Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und solidarisch (jeder haftet für alles).

  3. Name nach aussen

    • EU: Familienname muss in der Firma vorkommen.

    • KIG: Frei wählbarer Name, aber Hinweis auf Rechtsform (z. B. „KlG“) muss drin sein.

  4. Führung / Entscheidungen

    • EU: volle Kontrolle bei 1 Person.

    • KIG: Grundsätzlich alle Gesellschafter zeichnungs- und geschäftsführungsberechtigt, ausser anders vereinbart.

  5. Fortführung

    • EU: hängt an einer Person, fällt bei Ausstieg dieser Person weg.

    • KIG: kann von den übrigen Gesellschaftern weitergeführt werden.

Gründung Einzelunternehmung
Pauschal CHF 280.–

Gründung Kollektivgesellschaft
Pauschal CHF 380.–

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