Die Gemeinsamkeiten EU und KIG
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Kein Mindestkapital
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Beide Formen können ohne Startkapital gegründet werden.
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Einfache Gründung
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EU: eine Person startet.
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KIG: zwei oder mehr Personen vereinbaren eine Zusammenarbeit.
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Keine notarielle Beurkundung nötig.
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Keine eigene juristische Person
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Der Gewinn ist Privateinkommen (bei der EU der Inhaber, bei der KIG die Gesellschafter).
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Vermögen des Geschäfts gehört direkt den Personen.
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Haftungsprinzip ohne Schutz
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Es gibt keinen eingebauten Haftungsschirm wie bei GmbH/AG.
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Handelsregister / Buchführung
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Beide werden ins Handelsregister eingetragen (bei der EU ab gewisser Grösse Pflicht).
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Ab 500 000 CHF Umsatz pro Jahr: doppelte Buchhaltung.
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Die Unterschiede EU vs KIG
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Personen
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EU: genau 1 natürliche Person.
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KIG: mindestens 2 natürliche Personen.
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Haftung
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EU: Inhaber haftet unbeschränkt mit Privatvermögen.
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KIG: Zuerst Gesellschaftsvermögen, dann alle Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und solidarisch (jeder haftet für alles).
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Name nach aussen
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EU: Familienname muss in der Firma vorkommen.
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KIG: Frei wählbarer Name, aber Hinweis auf Rechtsform (z. B. „KlG“) muss drin sein.
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Führung / Entscheidungen
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EU: volle Kontrolle bei 1 Person.
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KIG: Grundsätzlich alle Gesellschafter zeichnungs- und geschäftsführungsberechtigt, ausser anders vereinbart.
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Fortführung
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EU: hängt an einer Person, fällt bei Ausstieg dieser Person weg.
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KIG: kann von den übrigen Gesellschaftern weitergeführt werden.
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