Die Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft (kurz AG) (französisch Société Anonyme (SA); englisch Limited (Ltd.)) ist im Schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.
Die AG gehört zu der Gruppe der Kapitalgesellschaften. Als juristische Person ist die AG selbstständige Trägerin von Rechten und Pflichten: sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Zur Gründung einer AG benötigt man ein Aktienkapital von mindestens CHF 100’000, wobei mindestens 20% bzw. in jedem Fall mindestens CHF 50’000 in Form von Bargeld oder Sacheinlagen (=”qualifizierte Gründung”) unmittelbar vorhanden sein müssen. Der fehlende Teil des Aktienkapitals muss als ‘nicht einbezahltes Aktienkapital’ bilanziert werden, wobei dies nur bei Namenaktien möglich ist. Inhaberaktien müssen vollumfänglich liberiert (= einbezahlt) werden.
Es sind folgende Aktientypen möglich
- Inhaberaktien (auf den jeweiligen Inhaber lautend, können leicht übertragen werden)
- Namensaktien (Aktien, bei denen der Aktionär im Unternehmensbuch verzeichnet wird)
Der Name der Gesellschaft ist frei wählbar (wird als Firma bezeichnet) muss aber schweizweit einmalig sein. In der Firma muss die Rechtsform (“AG”) angegeben sein. Bei einer AG kann auf eine Revisionsstelle verzichtet werden solange die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat.
Die Errichtung erfolgt durch die Erstellung einer Öffentlichen Urkunde, in der die Statuten, die einzelnen Einlagewerte und die Organe zum Gründungszeitpunkt festgehalten werden. Erst mit dem Eintrag ins Handelsregister gilt eine AG als entstanden – vorher existiert sie als Einfache Gesellschaft mit deren Haftungsbedingungen.