Die Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft nach Schweizer Recht.

Die AG gehört zu der Gruppe der Kapitalgesellschaften. Als juristische Person ist die AG selbstständige Trägerin von Rechten und Pflichten: Sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschliessen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Das Aktienkapital muss mindestens CHF 100’000 betragen. Bei der Gründung müssen mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie und insgesamt mindestens CHF 50’000 liberiert sein. Die Einlagen können in Geld oder als zulässige Sacheinlagen geleistet werden. Bei einer Teilliberierung von Namenaktien bleibt der nicht liberierte Betrag der Gesellschaft geschuldet. Inhaberaktien dürfen nur vollständig liberiert ausgegeben werden.

Es sind folgende Aktientypen möglich:

  • Inhaberaktien sind nur zulässig, wenn die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder die Inhaberaktien als Bucheffekten nach dem Bucheffektengesetz ausgestaltet sind
  • Namenaktien (Aktien, bei denen der Aktionär im Aktienbuch verzeichnet wird)

Der Name der Gesellschaft ist frei wählbar (wird als Firma bezeichnet), muss aber schweizweit einmalig sein. In der Firma muss die Rechtsform («AG») angegeben sein. Eine AG kann mit Zustimmung sämtlicher Aktionäre auf die eingeschränkte Revision verzichten, wenn sie höchstens zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat und keine ordentliche Revision vorgeschrieben ist.

Die Errichtung erfolgt durch die Erstellung einer öffentlichen Urkunde, in der die Statuten, die einzelnen Einlagewerte und die Organe zum Gründungszeitpunkt festgehalten werden. Die AG erlangt ihre Rechtspersönlichkeit mit der Eintragung ins Handelsregister.

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