Rechtsgrundlagen der AG
Grundvoraussetzungen
- Mindestens ein Verwaltungsratsmitglied muss in der Schweiz wohnhaft sein
- Alle Aktionäre und Verwaltungsratsmitglieder müssen bei der Gründung mind. 18 Jahre alt sein
- Das Aktienkapital oder die Sacheinlage muss belegbar sein
Rechtsgrundlagen der AG
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Obligationenrecht, Achtundzwanzigster Titel “Die Aktiengesellschaft”. Der genaue Gesetzestext ist hier abrufbar: Art. 620-763 OR
Handelsregisterverordnung
Die rechtlichen Grundlagen für den Eintrag im Handelsregister sind in den Ergänzungs- und Ausführungserlassen zum OR geregelt. Der genaue Gesetzestext ist hier abrufbar: HRegV. Die Gebührenverordung hier: VGH