Gründung einer Gesellschaft mit Sacheinlage
Das Stammkapital bzw. das Aktienkapital einer Gesellschaft kann anstelle einer Hinterlegung bei einer Bank auch durch Sacheinlagen eingebracht werden. Eine solche Sacheinlage kann aus Fahrzeugen, Warenlagern, Inventar, Maschinen, Vorräten usw. bestehen. Auch die Übernahme von Aktiven und Passiven (Bilanz) aus einer Einzelfirma ist möglich.
Voraussetzung einer Sacheinlage
Die Sacheinlage muss “verkäuflich” sein. Das heißt, fest installierte Apparaturen, selbst erstellte Software oder eine Homepage können nicht als Sacheinlage verwendet werden. Der Wert der Sacheinlage wird anhand des Kaufpreises und der Abschreibungen ermittelt. Die Höhe der Sacheinlage muss bei einer GmbH mindestens CHF 20’000.00 und bei einer AG mindestens CHF 50’000.00 betragen. Selbstverständlich können Sacheinlagen auch durch eine Barliberierung durch Hinterlegung auf ein sogenanntes “Kapitaleinzahlungskonto” bei einer Bank ergänzt werden.
Garantie
Wir garantieren die Gründung Ihrer Firma zum Pauschalpreis. Unsere Pauschale beinhaltet alle Urkunden, Dokumente und Formulare, die zur Gründung Ihrer Firma und Eintragung im Handelsregister notwendig sind. Unsere Pauschalen für Sacheinlagegründungen beinhalten auch die Sacheinlageverträge, Gründerberichte sowie die Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors. Einzig die Gebühren des Handelsregisteramtes sind nicht inkludiert und werden Ihnen vom Amt direkt in Rechnung gestellt.
Unsere Pauschalen
Leistungsbeschrieb
Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer und inklusive Notariatskosten für die öffentliche Gründungsurkunde und die beglaubigten Statuten, Handelsregisteranmeldung, Stampa- und Lex-Friedrich-Erklärung sowie Revisionsverzicht. Unsere Pauschale “Gründung mit Sacheinlage” beinhaltet zusätzlich die Erstellung der Sacheinlageverträge und Gründerberichte sowie die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durch einen zugelassenen Revisor (Prüfungsbestätigung). Exklusive Handelsregisteramtsgebühren.